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Gerhard Haim zur Übersicht
Die Bezirkshauptmannschaft Linz-Land hat zum Schutz vor Waldbränden mit 23. März 2022 die Waldbrandschutzverordnung (LL_2022_001) erlassen.
Aufgrund dieser Verordnung der Bezirkshauptmannschaft Linz-Land ist in den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Linz-Land sowie in deren Gefährdungsbereichen jedes Entzünden von Feuer, das Rauchen sowie das Hantieren mit offenem Feuer und Licht verboten.
Weitere Informationen dazu sind dieser Verordnung zu entnehmen!
Text: BFKdo Linz-Land, Foto: Ylvers auf Pixabay